Gabelstaplerfahrerausbildung

Solche Artisten bilden wir jedoch nicht aus!

Wir sind berechtigt, Staplerfahrer auszubilden.  

Allerdings ist die Ausbildung keine Garantie dafür, dass nicht doch noch der eine oder andere Schaden beim Arbeiten mit dem Stapler erfolgt.

 

Auch hier gilt:  Übung macht den Meister!

 

Durch ausgebildete Staplerfahrer haben Sie jedoch den Rücken freier.

Der Gesetzgeber verlangt, dass nur Personen Stapler fahren dürfen, die Ihre Fähigkeit hierzu nachgewiesen haben und die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden. Allen anderen Personen muss das Fahren mit dem Stapler untersagt werden.

 

Wir führen vorwiegend Inhouse-Schulungen durch. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt. Die Teilnehmer bekommen nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung einen „Staplerführerschein“.

 

Bei Bedarf nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, Ihnen ein Angebot unterbreiten zu dürfen.