Ausbildung Gabelstapler-, Kranfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener
Wir sind berechtigt, Staplerfahrer, Kranfahrer und Hubarbeitsbühnenbediener auszubilden.
Zu beachten ist, dass die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung keine Garantie dafür, dass nicht doch noch der eine oder andere Schaden beim Arbeiten mit Geräten verursacht wird. Daher müssen neu ausgebildete Mitarbeiter langsam an ihre Aufgaben herangeführt werden.
Auch hier gilt: Erst Übung macht den Meister!
Durch die Ausbildung von Mitarbeitern zu Stapler- ,Kranfahrern oder Hubarbeitsbühnenbediener haben Sie als Unternehmer einen Teil Ihrer Pflichten erfüllt.